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Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht bei unfreiwilligem Aufenthalt in Österreich

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 32 Heft 1 v. 1.1.1984

BAO § 26 Abs 2 zweiter Satz

EStG § 1 Abs 1

Im Bereich des Subsidiartatbestandes des § 26 Abs 2 BAO kommt den Umständen, unter denen sich eine Person im Inland aufhält, keine Bedeutung zu, sofern der tatsächliche Aufenthalt im Inland mehr als sechs Monate beträgt.

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