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Verstoß gegen das LadenschlußG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1983, 106 Heft 4 v. 1.4.1983

LSchlG: § 3 Abs 3

UWG § 1

Das Ladenschluß G und die dazu ergangenen Verordnungen sind keine „wertneutralen“ Normen ordnender Zweckmäßigkeit. Sie dienen vielmehr auch dem Schütze des lauteren Wettbewerbs.

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