Mit LGBl-S 2021/81 wurde die V des LH von Sbg, mit der die V über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf dem Niedertrumer See (Mattsee) geändert wird, erlassen. Die Ausnahmen von den Verboten wurden erweitert, nämlich um Fahrzeuge von Verfügungsberechtigten über Landungsplätze und Fahrzeuge, die im Rahmen einer Schiffsführerschule oder die in rechtmäßiger Ausübung der gewerbsmäßigen Schifffahrt eingesetzt werden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.