Mit LGBl-T 2021/116 wurde das Tir FischereiG 2020 geändert. Aufgrund praktischer Erfahrungen erwies es sich als zweckmäßig, die Übergangsbestimmungen zu ergänzen bzw entsprechende Klarstellungen zu treffen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.