Mit BGBl II 2021/144 wurde die DeponieV 2008 geändert. Wesentliche Punkte der Nov sind die Umsetzung der Änderungen der Deponie-RL EU/2018/850 und Regelungen zur Ablagerung künstlicher Mineralwollabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften sowie die Möglichkeit der Errichtung von Notfalllagern im Katastrophenfall.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.