Mit BGBl II 2021/140 wurde die 2. Altlastenatlas-V-Nov 2020 erlassen. Im Anh 2 wurde die "Altlast K32: Perboratanlage Treibach-Althofen" angefügt und in Anh 3 die Altlasten "Altlast N91: Metallwarenerzeugung Häusermann" und "Altlast N92: Karbolineumfabrik Avenarius Amstetten" angefügt.
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