A Rechtsprechung
1 VwGH zur rückwirkenden Beschwerdebefugnis nach AarhK
Nach der Übergangsvorschrift des § 38 Abs 10 und 11 NÖ NSchG idF LGBl 2019/26 sind Altbescheide, die mehr als ein Jahr vor Inkrafttreten der Nov erlassen und rk geworden waren, bestandfest (sohin B vor dem 21.