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Entschädigung für Leitungsservitut

RechtsprechungJudikaturErika Wagner, Eva Schulev-SteindlRdU 2021/77RdU 2021, 140 - 144 Heft 3 v. 10.6.2021

Projektschäden/Unternehmensschäden sind solche Schäden, die durch den Bau oder Betrieb der auf der enteigneten Fläche errichteten Anlage, wie etwa einer Bundesstraße, entstehen. Darunter fallen va bei Teilenteignung die Wertminderung des Restgrundstücks durch vermehrte Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen und die Verschlechterung oder der Entzug der Zufahrtsmöglichkeit, Sichtbehinderung.

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