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Beschwerderecht gegen Verordnungen der nationalen Regulierungsbehörde, mit denen Netzzugangsentgelte festgesetzt werden

BeitragAufsatzUlrike Sehrschön, Titus Kahr, Lukas KrupitschRdU 2021/34RdU 2021, 71 - 74 Heft 2 v. 1.4.2021

Die nach den ungarischen Rechtsvorschriften gegen Verordnungen der nationalen Regulierungsbehörde, mit denen die Netzzugangsentgelte festgesetzt werden, vorgesehene Beschwerde beim Alkotmánybíróság (Verfassungsgerichtshof) ist, da sie auf die Kontrolle der Wahrung bestimmter Elemente des Verfassungsrechts beschränkt ist, nicht als geeignetes Verfahren iSv Art 37 Abs 17 RL 2009/72 (FN ) und Art 41 Abs 17 RL 2009/73 anzusehen.

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