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Aktualisierung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlichem Interesse

Aktuelles UmweltrechtEuroparechtAufsatzVerena Madner, Birgit HollausRdU 2019/39RdU 2019, 71 Heft 2 v. 11.4.2019

Aufgrund der FFH-RL ist die EK dazu verpflichtet, die sog Listen von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) getrennt nach biogeografischen Regionen zu erstellen und jährlich zu aktualisieren.

Schlagwörter:

Biodiversität.

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