§ 13 Abs 3 GewO; § 87 Abs 1 GewO
Der erkennende Senat würdigt mit vorliegender Entscheidung die Frage, wie die Gewerbebehörde in Hinblick auf die Entziehung einer Gewerbeberechtigung vorzugehen hat, wenn das Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren bewilligt hat.
VwGH 2011/04/0201

