In Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins genetisch veränderter Organismen widmet sich der EuGH vorliegend der Frage, ob sich ein Mitgliedsstaat der RL 2001/18/EG widersetzen und den Anbau zugelassener GVO-Sorten innerstaatlich verhindern kann.

