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Verbot des GVO-Anbaus bis zur Erlassung von Koexistenzmaßnahmen unzulässig

LandwirtschaftJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Bearbeitung); Erika Wagner (Anmerkung)RdU 2012/157RdU 2012, 251 - 255 Heft 6 v. 1.12.2012

Art 26a RL 2001/18/EG

In Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins genetisch veränderter Organismen widmet sich der EuGH vorliegend der Frage, ob sich ein Mitgliedsstaat der RL 2001/18/EG widersetzen und den Anbau zugelassener GVO-Sorten innerstaatlich verhindern kann.

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