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Kein subjektives öffentliches Nachbarrecht auf Wahl der richtigen Verfahrensart

RdU-LeitsätzeGewerberechtDietlinde Hinterwirth; Ferdinand Kerschner; Wolfgang BergerRdU-LSK 2012/49RdU-LSK 2012, 207 Heft 5 v. 1.10.2012

§ 74 Abs 2 GewO; § 358 Abs 1 GewO

Das Höchstgericht stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung klar, dass der Nachbar im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren kein Mitspracherecht dahingehend hat, ob eine solche Anlage per se genehmigungspflichtig ist.

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