Zusammenfassung: Der Verfasser geht mit seinem Beitrag der Frage nach, wie sich mangelhafte Präklusionsbelehrungen und die Wahl ungeeigneter Kundmachungsformen bei der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung auf die Präklusion von Betroffenen auswirken.
Rechtsgrundlagen: § 40 AVG; § 41 AVG; § 42 AVG; § 41 AWG 2002

