Zusammenfassung: Der Leser wird mit vorliegendem Beitrag über die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juli 2012, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes "Ennstaler Alpen/Gesäuse" geändert wird, informiert. Daneben werden die Gebiete Hörfeld, Raabklamm, Feistritzklamm und Hartberger Gmoos zu Europaschutzgebieten erklärt.
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