Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird angesprochen, dass im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auch Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht entstanden sind. Dabei wurde die Durchführung einer "freiwilligen" UVP ebenso normiert wie verfahrensrechtliche Bestimmungen und Anfechtungsrechte zugunsten NGO´s.
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