Zusammenfassung: Der Autor erläutert im Beitrag, wann eine Beeinträchtigung eines UNESCO-Weltkulturerbes die verpflichtende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich zieht. Es wird dargelegt, seit wann die UVP-Pflicht für solche Stätten besteht und aufgelistet, welche Orte in Österreich betroffen sind. Im Weiteren erörtert der Autor, welche Schwierigkeiten sich durch die Einbeziehung der UNESCO-Welterbestätten, z.B. eines Stadtzentrums, in die UVP ergeben.

