Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf einen Durchführungsbeschluss der EK zu Art 13 der RL 2010/75/EU ein. In diesem wurden Richtlinien über die Ausarbeitung von BVT-Merkblättern (Merkblätter über die beste verfügbare Technik) festgelegt, die dem Informationsaustausch verschiedener Proponenten im Bereich von Umweltimmissionen dienen sollen.
Rechtsgrundlagen: Art 13 RL 2010/75/EU

