Zusammenfassung: Zur Erreichung der Zielvorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP) 2009 sieht § 33d WRG vor, dass bestimmte Gewässer durch V der LH zu Sanierungsgebieten erklärt werden können. In dem Beitrag werden zunächst der Inhalt und der Zweck der Bestimmung genau ausgeführt. Weiters wird der Anwendungsbereich beschrieben und das Verhältnis der Bestimmung zu anderen Maßnahmen nach dem WRG, insb der Abänderung von Bewilligungen. Dann geht die Autorin auf jene Länder ein, die bereits eine Verordnung erlassen haben. Abschließend wird die Frage behandelt, in welcher Weise die im NGP 2009 festgelegten Ziele in den laufenden Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind.

