Zusammenfassung: Der Beitrag fasst die durch das BGBl I 2011/124 erfolgten Änderungen im EisbG zusammen. Diese betreffen die Fortsetzung des Betriebes bei Aufhebung des Genehmigungsbescheides, die Interoperabilität und die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.
Rechtsgrundlagen: § 31 h EisbG; §§ 86 ff EisbG; §§ 116 ff EisbG; BGBl I 2011/124

