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Burgenland

LandesrechtWasserrechtNicolas Raschauer (Bearbeitung); Thomas Riesz (Bearbeitung)RdU 2012/37RdU 2012, 70 Heft 2 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Das Gebiet Neufeld an der Leitha wurde vom LH mittels der gegenständlichen V zum Wasserschongebiet erklärt.

Rechtsgrundlagen: V des LH LGBl-B 2012/4

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