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Unbeachtlichkeit eventuell beabsichtigter Vorhaben ohne konkretes Projekt

RdU-LeitsätzeVerwaltungsverfahrenUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/62RdU-LSK 2010, 170 - 171 Heft 5 v. 1.10.2010

§ 3 Abs 2 UVP-G; § 3 Abs 7 UVP-G; § 34 Abs 1 OÖ LStG

In vorliegender Sache macht das erkennende Gericht deutlich, dass der Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf das durch die Einreichpläne abgegrenzte Projekt beschränkt ist. Unbeachtlich sind bloß beabsichtigte Vorhaben, die nicht eingereicht wurden.

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