§ 17 Abs 2 ForstG; § 17 Abs 3 ForstG
In vorliegender Sache hatte der VwGH eine Interessenabwägung zwischen privatem Siedlungsinteresse und dem Interesse an der Walderhaltung vorzunehmen. Kann diese auch mangels eines konkreten Vorhabens zugunsten der Rodung ausfallen?

