Zusammenfassung: Durch die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie sollen bis zum 12.12.2010 positive Maßnahmen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Abfallwirtschaft getroffen werden. In Reaktion auf die Zielvorgaben liegt ein Entwurf für die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes vor, der Inhalte und Ziele entsprechend umsetzen wird, wobei fraglich ist, ob sämtliche Mitgliedsstaaten es dem österreichischen Gesetzgeber gleichtun und zeitgerecht die Umsetzung der Richtlinie vornehmen werden.

