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Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (Ausbau eines Theaters); zu den subjektiv öffentlichen Rechten von Nachbarn

RdU-LeitsätzeBaurechtUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/36RdU-LSK 2010, 94 Heft 3 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Nachbarn subjektive öffentliche Rechte im Hinblick auf das Stadtbild und die Ortsbildfrage zustehen können.

Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 lit f und Abs 2 Wr BauO; § 134a Abs 1 lit e Wr BauO

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