Zusammenfassung: Der VwGH prüfte die Kriterien, nach denen man seine Parteienstellung in einer Bauverhandlung iSd §22 Abs 1 Satz der Nö BauO verlieren kann und ob ein derartiger Verlust überhaupt rechtens sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 NÖ BauO
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