Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Neuregelung des § 62 Nö BauO und der Frage, wann eine Anschlusspflicht für den Kanal gegeben ist und unter welchen Umständen eine Ausnahmeregelung rechtens ist.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 3 NÖ BauO 1996

