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Heranrückende Wohnbebauung

RdU-LeitsätzeBaurechtUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/28RdU-LSK 2010, 91 Heft 3 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der VwGH nahm zum § 25 Abs 3 der TirBauO 2001 Stellung und prüfte, unter welchen Umständen einem Beschwerdeführer die Rechtsfigur der sog. heranrückenden Wohnbebauung zugute kommen kann.

Rechtsgrundlagen: § 8 AVG; § 30 Abs 4 Tir BauO 1989; § 25 Abs 3 Tir BauO 2001

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