§ 42a UVP-G 2000
Raschauer beleuchtet in seinem Beitrag aus verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht die neue Regelung des Fortbetriebsrechts in § 42a UVP-G und stellt den Anwendungsbereich der Norm dar.
§ 42a UVP-G 2000
Raschauer beleuchtet in seinem Beitrag aus verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht die neue Regelung des Fortbetriebsrechts in § 42a UVP-G und stellt den Anwendungsbereich der Norm dar.
