Zusammenfassung: Wilhelm Bergthaler widmet seinen Beitrag dem Anlagengenehmigungsregime für Industrie- und Gewerbeparks. Dabei differenziert er zwischen dem Anwendungsbereich des UVP-G und der GewO. Welche gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sind in Betracht zu ziehen, um taugliche Beurteilungsmaßstäbe für den Nachbarschutz heranziehen zu können? Greifen auch sogenannte "Additionsregeln"?

