Zusammenfassung: Greisberger geht in ihrem Beitrag der Frage nach, wie die Kriterien Einheitlichkeit und Bedeutsamkeit als Abgrenzungskriterien für Oberflächenwasserkörper zu bewerten sind. Sie geht dabei auf die Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie ein und untersucht die Unterschiede in der österreichischen und europäischen Praxis.
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