§ 5 Abs 1 BauG Stmk
In der vorliegenden Entscheidung des VwGH geht im Wesentlichen um die Frage der Rechtswidrigkeit der Annahme der Baubehörde, dass eine Überprüfung der Bauplatzeignung aufgrund wasserrechtlicher bzw. abfallwirtschaftsrechtlicher Unstimmigkeiten nicht möglich sei.