§ 16 Abs 1 ROG NÖ
In der vorliegenden Entscheidung des VwGH geht im Wesentlichen um die Frage der Einbeziehung von Vorbelastungen bei einer Beurteilung nach § 48 Abs 1 Z 1 NÖ BauO im Rahmen der Errichtung eines Schweinestalls und den davon ausgehenden Geruchsimmissionen.