§ 104a Abs 3 WRG 1959
Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan ist nur zur Geltendmachung einer Beschwerde gegen letztinstanzliche Bescheide legitimiert.
VwGH 6.7.2006, 2005/07/0089
§ 104a Abs 3 WRG 1959
Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan ist nur zur Geltendmachung einer Beschwerde gegen letztinstanzliche Bescheide legitimiert.
VwGH 6.7.2006, 2005/07/0089