1. Steht fest, dass sich ein Patient auch bei expliziter, persönlich durch den Arzt erfolgter Aufklärung für die Durchführung der Operation entschieden hätte, weil er auf dessen ärztlichen Rat vertraute, ist eine zusätzliche Feststellung, wonach er dann nicht in die Operation eingewilligt hätte, wenn ihm mitgeteilt worden wäre, dass lediglich der mittels Endoskop vorgenommene Zugang zum Operationsgebiet gegenüber einer offenen Operation minimalinvasiv sei, es sich aber bei einer derartigen Bandscheibenoperation um eine sehr invasive Operation handle, nicht zu treffen.

