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Solidarische Haftung trotz unterlassener Belehrung über mangelnde Angezeigtheit einer Zweitoperation; Euro 220.000,- Schmerzengeld nach Nervenschädigung im Halsbereich

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/13RdM-LS 2025, 76 - 77 Heft 2 v. 8.4.2025

1. Wird eine Patientin über sämtliche Risken der bestehenden Handlungsalternativen belehrt, aber nicht über den Umstand, dass in ihrer damaligen Situation eine bestimmte hochriskante Behandlung [hier: Zweitoperation im Jahr 2017 nach Nervenschädigung aufgrund eines Kunstfehlers bei der operativen Entfernung eines Glomustumors am Hals im Jahr 2011] medizinisch nicht angezeigt ist, fehlt ihr die wesentliche Information, dass aus medizinischer Sicht eine Operation in der konkreten Situation nicht angebracht ist.

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