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(Neuerlicher) Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des ÄrzteG

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/14RdM-LS 2019, 32 Heft 1 v. 29.1.2019

1. Erfolgt die hoheitliche Besorgung von Aufgaben der Bundesvollziehung durch Organe eines nichtgemeindlichen Selbstverwaltungskörpers ohne Einbindung des LH, mithin in unmittelbarer Bundesverwaltung, liegt eine Besorgung "unmittelbar durch Bundesbehörden" iSd Art 131 Abs 2 B-VG vor. Kommt dem LH hingegen eine Weisungs- bzw Steuerungsbefugnis zu, hat der Gesetzgeber keine Besorgung "unmittelbar durch Bundesbehörden" vorgesehen.

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