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Freiheitsbeschränkung durch Unterlassen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/37RdM-LS 2019, 36 Heft 1 v. 29.1.2019

Das Unterbinden einer Ortsveränderung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG besteht üblicherweise in einem aktiven Tun. Ein Unterlassen ist dann eine Freiheitsbeschränkung, wenn damit nach dem äußeren Erscheinungsbild zumindest auch eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit intendiert ist.

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