§ 253 ASVG; §§ 2, 41 PStG 2013; § 292 ZPO
1. Das PStG 2013 sagt nichts darüber, wann davon auszugehen ist, dass sich das Geschlecht einer Person geändert hat. Für die Frage, welchem Geschlecht eine Person zuzuordnen ist, ist mangels gesetzlicher Regelung die Verwaltungspraxis maßgeblich.