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Aufklärung über Off-Label-Use?

RechtsprechungJudikaturChristian KopetzkiRdM 2025/8RdM 2025, 37 - 38 Heft 1 v. 5.2.2025

§ 1299 ABGB

1. Die Haftung wegen Aufklärungsmängeln ist auf die Verwirklichung desjenigen Risikos beschränkt, auf das hätte hingewiesen werden müssen. Das pflichtwidrige Verhalten - der ohne ausreichende Aufklärung erfolgte und daher rechtswidrige Eingriff - muss den geltend gemachten Schaden verursacht haben.

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