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Kundmachungen Burgenland: V des Landeshauptmannes vom Burgenland, mit der die V des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 30. Juli 2020, mit der vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Sozialeinrichtungen getroffen werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/310RdM 2020, 292 Heft 6 v. 1.12.2020

K unter LGBl 2020/68 vom 28. 10. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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