K einer V, mit der die V über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem EpG und dem COVID-19-MaßnahmenG geändert wird, unter BGBl II 2020/427.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K einer V, mit der die V über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem EpG und dem COVID-19-MaßnahmenG geändert wird, unter BGBl II 2020/427.
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