K einer V, mit der die COVID-19-LockerungsV geändert wird (11. COVID-19-LV-Novelle), unter BGBl II 2020/407. Der Titel lautet nunmehr "V betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (COVID-19-MaßnahmenV - COVID-19-MV)".
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.