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Kundmachungen Corona - Lockerung von Maßnahmen

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/293RdM 2020, 291 Heft 6 v. 1.12.2020

K einer V, mit der die COVID-19-LockerungsV geändert wird (11. COVID-19-LV-Novelle), unter BGBl II 2020/407. Der Titel lautet nunmehr "V betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (COVID-19-MaßnahmenV - COVID-19-MV)".

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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