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Hände- und Hautdesinfektionsmittel zwischen Arzneimittel- und Biozidprodukterecht - Ist eine "saubere" Abgrenzung möglich?

GesundheitsrechtAufsatzChristoph Dungl, LL.M.RdM 2018/124RdM 2018, 182 - 186 Heft 5 v. 9.11.2018

Normen: § 1 AMG; VO (EU) 528/2012; § 59 AMG

Schlagwörter:

Funktionsarzneimittel; Anwendbarkeit; Wirkspektrum; Inhaltsstoffe; Gesundheit; Sicherstellung; Keimreduktion; Produktabgrenzung; Wechselwirkungen; Operationsvorbereitung; Mikroorganismen

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