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Editorial - Wer darf Ärzte anstellen?

ÄrzterechtAufsatzUniv.-Prof. DDr. Christian KopetzkiRdM 2018/78RdM 2018, 81 Heft 3 v. 7.7.2018

Normen: § 3 Abs 2 ÄrzteG; § 46 ÄrzteG

Schlagwörter:

Dienstverhältnisse; Gesundheitswesen; Krankenanstaltenrecht; Ordinationen; Berufssitze; Dienstorte; Theaterveranstalter; Sportvereine

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