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Honorarordnung der ÖÄK für gutachterliche Tätigkeiten ist eine gesetzliche Gebührenordnung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenGebührenrechtn. n.RdM 2018/57RdM 2018, 77 Heft 2 v. 27.4.2018

Normen: § 34 GebAG; § 43 GebAG

Schlagwörter:

Befundaufnahme; Gutachtenserstattung; Gebühr; Mühewaltung; Gebührenordnung

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