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Übergabe von Patientendaten bei Ordinationsaufgabe

Ärzterecht; DatenschutzAufsatzn. n.RdM 2018/50RdM 2018, 67 - 69 Heft 2 v. 27.4.2018

Normen: § 51 Abs 4 ÄrzteG; Art 4 Z 8 DSGVO

Schlagwörter:

Beschwerde; Datenschutzbehörde; Patientenversorgung; Kontinuität; Zurücklegung; Kassenvertrag; Verschwiegenheitspflichtverletzung; Ordinationsauflösung; Dokumentenarchiv; Einwilligung

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