vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kärnten: V der Landesregierung, Zl 05-K-GES-3/1-2017, mit der die V, mit der Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, geändert wird

KundmachungenKrankenanstaltenn. n.RdM 2017/50RdM 2017, 67 Heft 2 v. 28.4.2017

Normen: LGBl 2017/4

Schlagwörter:

Behandlungsgebühren; Arztgebühren; Festsetzung; öffentliche Krankenanstalten

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!