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Salzburg: Verlautbarung der Salzburger Landesregierung über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes für da Jahr 2017

KundmachungenKrankenanstaltenn. n.RdM 2017/54RdM 2017, 67 Heft 2 v. 28.4.2017

Normen: LGBl 2017/1; § 62 Abs 1 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000

Schlagwörter:

Verlautbarung; Salzburger Landesregierung; Höhe; Kostenbeiträge

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