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Salzburg: V der Salzburger Landesregierung, mit der die Höhe des variablen Anteils der Spitalsärztezulage von April 2015 bis einschließlich März 2016 festgelegt wird (Spitalsärztezulage-Verordnung 2015)

SonstigesDr. Gerhard Aigner, Dr. Meinhild HausreitherRdM 2015/83RdM 2015, 116 Heft 3 v. 1.6.2015

Normen: Salzburger LGBl 2015/31; 31.5.2015;

Schlagwörter:

Salzburg; Höhe; Spitalsärztezulage

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